Jan Lüthi – Updated und übersetzt: 10 Dezember 2021, Originalartikel: 28. September 2020
Seit Anfangs 2020 müssen sich Trustees sowie unabhängige Vermögensverwalter zur laufenden Aufsicht einer Aufsichtsorganisation (kurz AO genannt) anschliessen. Dies ist eine Folge des neu in Kraft getretenen Finanzinstitutsgesetzes (FINIG), über das wir bereits berichteten. Sowohl das Aufsichtsregime als auch die Aufsichtsorganisationen selbst sind neu und entsprechend gross sind die Unklarheiten und offenen Fragen.
Dieser Artikel soll die wichtigsten Fragen zur laufenden Aufsicht der AOs aus der Perspektive der Beaufsichtigten beantworten. Hierzu hat Alithis mit OSFIN, einer der neuen AOs, Kontakt aufgenommen, um aus erster Hand über die Arbeit der Aufsichtsorganisationen berichten zu können.
Viele Fragen zum neuen Aufsichtsregime werden sich erst mit der Zeit und in der Praxis beantworten lassen. Für die Beaufsichtigten hingegen stellen sie sich jetzt, da sie mit der Umstellung im Hinblick auf die neue Aufsicht konfrontiert sind. Deshalb soll dieser Artikel Antworten auf folgende Fragen bieten: Was ist eine Aufsichtsorganisation? Wie funktioniert die Aufsicht? Was erwartet die Beaufsichtigten?
Marc Blumenfeld und Centro LAW – 2. Juni 2021
Mit der fortschreitenden Konsolidierung der Trusteebranche, die von Private-Equity-Firmen vorangetrieben wird, stellen sich Vermögensinhaber oft die Frage, nach welchen Kriterien sie ihren Trustee auswählen sollen. Die Komplexität nimmt zu, da Standardprodukte und -dienstleistungen in den meisten Fällen den Anforderungen an individuelle Lösungen nicht gerecht werden. Wir haben einen Home Bias, aber die Schweiz bietet individualisierte Trusteedienstleistungen im grössten grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsökosystem der Welt. Heute sprechen wir mit Marc Blumenfeld, einem in Zürich ansässigen Trust- und Finanzregulierungsberater, über Schweizer Trustees und ihre regulatorischen Rahmenbedingungen und darüber, wie Vermögensinhaber ihren idealen Trusteedienstleister finden können.
Carolin Buck – 30. April 2021
Diese Serie soll als Leitfaden dienen, um eine erfolgreiche Bewerbung und Durchführung eines Projektes zu ermöglichen. Die heutige und letzte Ausgabe widmet sich der Einreichung eines Vorschlages.
Horizont Europa ist das neue Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union. Von 2021 bis 2027 steht eine Gesamtfördersumme von 95,5 Milliarden Euro bereit.
Möchten Sie ein Projekt finanzieren? Die Mini Serie von Alithis zeigt Ihnen, wie Sie in 4 Schritten einer Teilnahme an Horizont Europa näher kommen.
Carolin Buck – 20. April 2021
Diese Serie soll als Leitfaden dienen, um eine erfolgreiche Bewerbung und Durchführung eines Projektes zu ermöglichen. Die heutige Ausgabe widmet sich der Registrierung Ihre Organisation.
Horizont Europa ist das neue Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union. Von 2021 bis 2027 steht eine Gesamtfördersumme von 95,5 Milliarden Euro bereit.
Möchten Sie ein Projekt finanzieren? Die Mini Serie von Alithis zeigt Ihnen, wie Sie in 4 Schritten einer Teilnahme an Horizont Europa näher kommen.
Carolin Buck – 12. April 2021
Diese Serie soll als Leitfaden dienen, um eine erfolgreiche Bewerbung und Durchführung eines Projektes zu ermöglichen. Die heutige Ausgabe widmet sich der Partnersuche.
Horizont Europa ist das neue Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union. Von 2021 bis 2027 steht eine Gesamtfördersumme von 95,5 Milliarden Euro bereit.
Möchten Sie ein Projekt finanzieren? Die Mini Serie von Alithis zeigt Ihnen, wie Sie in 4 Schritten einer Teilnahme an Horizont Europa näher kommen.
Carolin Buck – 29. März 2021
Horizont Europa ist das neue Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union. Von 2021 bis 2027 steht eine Gesamtfördersumme von 95,5 Milliarden Euro bereit.
Möchten Sie ein Projekt finanzieren? Die Mini Serie von Alithis zeigt Ihnen, wie Sie in 4 Schritten einer Teilnahme an Horizont Europa näher kommen.
Diese Serie soll als Leitfaden dienen, um eine erfolgreiche Bewerbung und Durchführung eines Projektes zu ermöglichen. Die heutige Ausgabe widmet sich der verschiedenen Möglichkeiten, innerhalb von Horizont Europa eine Förderung zu erhalten.
Carolin Buck – 26. März 2021
Horizont Europa ist das neue Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union. Von 2021 bis 2027 steht eine Gesamtfördersumme von 95,5 Milliarden Euro bereit.
Bis zum Ende der Laufzeit wird Horizont Europa zehntausende von Forschungs- und Innovationsprojekten, durchgeführt von einzelnen Wissenschaftler*innen und KMU’s bis hin zu großen Unternehmen und internationalen Organisationen, finanzieren. Überwiegend, aber nicht ausschliesslich, sollen Projekte in folgen-den Bereichen gefördert werden:
– Klimawandel
– Verkehr
– Gesundheit
– Landwirtschaft und
– Energieeffizienz
Die Vision besteht darin, praktisch anwendbare, innovative Lösung zum Nutzen der Gesellschaft zu entwickeln und neue Produkte sowie Dienstleistungen auf den Markt zu bringen.
Dr. Claudia V. Brunner und Susanne Grau – 23. Februar 2021
Zur effektiven Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung müssen Vermögensverwalter und Trustees eine ganze Reihe von gesetzlichen Organisationsvorgaben einhalten. Gleichzeitig ist es ihnen gesetzlich gestattet, sich als (einfache) Einzelunternehmen zu organisieren. Führen die neuen Regelungen zu Konflikten?
Laut der Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) hat rund die Hälfte aller Vermögensverwalter weniger als fünf Mitarbeitende. Der Gesetzgeber hält denn auch explizit fest, dass «den teilweise als Einzelunternehmen organisierten Vermögensverwaltern Rechnung zu tragen» und eine «massvolle, branchennahe und flexible Aufsicht» zu etablieren sei. Der Entscheid über die Zulassung des Einzelunternehmens als mögliche Rechtsform für einen Vermögensverwalter oder Trustee erscheint demnach wenig erstaunlich und folgerichtig.
Wie wichtig eine Sorgfaltsprüfung bezüglich ihrer Spender für NPOs ist
Tennesse Soudain und Marc Blumenfeld- 5. März 2021
Der gemeinnützige Sektor spielt eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft und als solcher müssen gemeinnützige Organisationen (NPOs) Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln haben. Aus diesem Grund müssen Wohltätigkeitsorganisationen die Geldwäscherisiken, denen sie ausgesetzt sind, verstehen und dort, wo höhere Risiken identifiziert werden, Schritte unternehmen, um diese angemessen zu mindern. Die verschiedenen Massnahmen, die zur Bekämpfung der Geldwäsche ergriffen werden, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen, denen die NPO ausgesetzt ist.
Spenden aus der Öffentlichkeit werden in der Regel durch direkte Bareinzahlungen auf das Bankkonto des Vereins oder durch direkte Barzahlungen an die Mitglieder des Vereins entgegengenommen. NPOs können durch solche Spenden leicht grosse Geldbeträge aufbringen. In einigen Fällen werden jedoch die Gründe für Spenden betrügerisch verfälscht, weshalb sich die Organisationen davor schützen müssen.
NPOs müssen sich weiterhin bewusst sein, dass ihr Sektor unter dem Gesichtspunkt der Geldwäsche anfällig für Missbrauch ist. Sie müssen daher wachsam sein und ein gutes Verständnis für die Risiken haben und Massnahmen zur Risikominderung umsetzen, denn der gemeinnützige Sektor ist sich der Bedeutung des öffentlichen Vertrauens für seine langfristige Überlebensfähigkeit sehr bewusst.
Marc Blumenfeld und Tennesse Soudain – 2. Februar 2021
Der internationale Kampf gegen den Terrorismus hat zu Fällen des Missbrauchs und der missbräuchlichen Verwendung bestimmter gemeinnütziger Organisationen (NPOs) geführt um Gelder zu beschaffen und zu bewegen. Diese Gelder werden dann von der terroristischen Organisation zur Deckung ihres logistischen Bedarfs, zur Förderung der Rekrutierung neuer Mitglieder oder zur Unterstützung terroristischer Operationen mit anderen Mitteln verwendet. Es gibt auch Situationen, in denen Terroristen gefälschte Wohltätigkeitsorganisationen gründen und betrügerisches Fundraising betreiben. Dies erleichtert nicht nur terroristische Aktivitäten, sondern hat auch den Effekt, dass das Vertrauen der Spender und damit der Ruf der NPO untergraben wird.
Die internationalen Empfehlungen sowie die derzeit in der Schweiz vorgeschlagenen neuen Anforderungen an den Verein zielen in erster Linie darauf ab, NPOs vor dem Einsatz für Zwecke der Terrorismusfinanzierung zu schützen und sind risikobasiert.
Der Schutz von NPOs vor Ausbeutung zu Zwecken der Terrorismusfinanzierung ist daher sowohl ein Element der globalen Terrorismusbekämpfung als auch gleichzeitig eine notwendige Massnahme zur Wahrung der Integrität von NPOs und deren Spendern.
Carolin Buck – 15. Dezember 2020
Mit Horizon 2020 hat die EU das grösste Forschungs- und Innovationprogramm in der Geschichte der Europäischen Union geschaffen. Für einen Zeitraum von 7 Jahren (2014 bis einschliesslich 2020) wurden Finanzierungshilfen in Höhe von fast 80 Mrd. EUR bereitgestellt.
Das allgemeine Ziel von Horizon 2020 ist es, zum Aufbau einer unionsweiten wissens- und innovationsgestützten Gesellschaft und Wirtschaft beizutragen, indem es zusätzliche Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation mobilisiert und einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele im Bereich Forschung und Entwicklung leistet. Laut der europäischen Kommission steht das Programm allen offen und verfügt über eine einfache Struktur, wodurch Zeitaufwand und Bürokratie reduziert werden. Es soll den Teilnehmern so ermöglicht, sich auf die Forschungsprojekte selbst zu konzentrieren.
Da für die Projekte jedoch öffentliche Gelder verwendet werden, müssen die Ausgaben akribisch überwacht und überprüft werden. Es steht der Kommission offen, Kontrollen, Audits und Untersuchungen (während und nach Projektende) durchzuführen.
Dieser Artikel soll einen Überblick über das Forschungsprojekt Horizon 2020 geben und beleuchten, wie minimal der administrative Aufwand wirklich ist.
Jan Lüthi – 28. September 2020
Seit Anfangs 2020 müssen sich Trustees sowie unabhängige Vermögensverwalter zur laufenden Aufsicht einer Aufsichtsorganisation (kurz AO genannt) anschliessen. Dies ist eine Folge des neu in Kraft getretenen Finanzinstitutsgesetzes (FINIG), über das wir bereits berichteten. Sowohl das Aufsichtsregime als auch die Aufsichtsorganisationen selbst sind neu und entsprechend gross sind die Unklarheiten und offenen Fragen.
Dieser Artikel soll die wichtigsten Fragen zur laufenden Aufsicht der AOs aus der Perspektive der Beaufsichtigten beantworten. Hierzu hat Alithis mit OSFIN, einer der neuen AOs, Kontakt aufgenommen, um aus erster Hand über die Arbeit der Aufsichtsorganisationen berichten zu können.
Viele Fragen zum neuen Aufsichtsregime werden sich erst mit der Zeit und in der Praxis beantworten lassen. Für die Beaufsichtigten hingegen stellen sie sich jetzt, da sie mit der Umstellung im Hinblick auf die neue Aufsicht konfrontiert sind. Deshalb soll dieser Artikel Antworten auf folgende Fragen bieten: Was ist eine Aufsichtsorganisation? Wie funktioniert die Aufsicht? Was erwartet die Beaufsichtigten?
Carolin Buck – 10. September 2020
Selbst im Jahr 2020 haben 785 Millionen Menschen auf der Welt keinen ständigen Zugang zu einer einfachen Trinkwasserversorgung. Dennoch wird das Thema Wasser – und der Zugang zu diesem – als Erfolgsgeschichte der Millenniums-Entwicklungsziele dargestellt. Immerhin haben 91 Prozent der Weltbevölkerung Zugang zu sauberem Wasser – 1.9 Milliarden mehr Menschen als im Jahr 1990. Der Aufwärtstrend verdeckt jedoch große Unterschiede: von den 159 Millionen Menschen, die nur Oberflächenwasser aus Flüssen, Seen oder Tümpeln trinken können, leben zwei Drittel in Afrika.
Währenddessen kaufen Konzerne im grossen Stil Wasserrechte von staatlichen Wasserbehörden. Das gibt den Unternehmen die Berechtigung, Wasser direkt aus dem Grundwasser (unterhalb der Erdoberfläche) abzupumpen. Dieses Wasser wird gereinigt und anschließend als Wasser in Plastikflaschen verkauft. Das Geschäft ist äußert lukrativ: so konnte zum Beispiel Nestlé mit Wasserprodukten 2018 einen Umsatz von 7,409 Milliarden Schweizer Franken erzielen – ca. 8,1% des gesamten Umsatzes des Unternehmens..
Was ermöglicht den Handel mit dem Lebenselixier Wasser? Wenn die Wasserressourcen weltweit immer knapper werden, wie ist es dann möglich, dass Konzerne im grossen Stil Wasserrechte aufkaufen können bzw. müssen, um mit ihren Konkurrenten Schritt halten zu können?
Dieser Artikel dient einem Überblick über das Menschenrecht Wasser, um aufzuzeigen, ob es sich um verankertes Recht oder eine rein moralische Obligation handelt.
Marc Blumenfeld – 28. Juli 2020
Die Auslagerung von Funktionen und Aufgaben ist für viele lokale und internationale Trustees elementar bei der Erfüllung ihrer Geschäftstätigkeit. Während der Effizienz- und Qualitätsüberlegungen oft für ein Outsourcing sprechen, darf man allfällige damit einhergehende Risiken nicht unterschätzen.
Um diese Risiken zu minimieren enthält die für Trustees geltende Regulierung spezifische Vorschriften. So adressiert das seit dem 1. Januar 2020 für inländische und ausländische Trustees (neu) anwendbare Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und die darin generell erhöhten regulatorischen Anforderungen an Trustees (vgl. dafür Alithis Beitrag vom 6. Mai 2019) die Möglichkeit des Outsourcings.
Dieser Beitrag beleuchtet die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Auslagerung von Aufgaben durch Trustees und soll damit Trustees praktische Hinweise geben, worauf sie bei einem Outsourcing achten sollten.
Im Lichte des internationalen Trends, Finanzdienstleister und die Erbringung von Finanzdienstleistungen zu regulieren und zu beaufsichtigen, traten am 1. Januar 2020 in der Schweiz das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutionsgesetz (FINIG) in Kraft.
Die neue schweizer Regulierung stellt neu auch die Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees unter Aufsicht, welche bisher lediglich im Rahmen des Geldwäschereigesetzes reguliert war.
Ausländische Trustees, die in der Schweiz tätig sind, sind ebenfalls betroffen von FIDLEG / FINIG. Dieser Artikel soll einen ersten Überblick über die neuen Spielregeln geben, welche auch von ausländischen Trustees zu berücksichtigen sind.
Marc Blumenfeld – 6. Mai 2019
Der Trust und seine verschiedenen Gestaltungsformen genossen in der Schweiz aus finanzregulatorischer Sicht seit langem, trotz seiner rechtlichen Anerkennung durch das Haager Trust Übereinkommen im Jahr 2007, wenig Aufmerksamkeit. Die Geschäftstätigkeit als Trustee war – abgesehen vom Geldwäschereigesetz («GWG») – nicht reguliert. Das bedeutete, dass sich in der Schweiz jeder als professioneller Trustee betätigen konnte, ohne Registrierung-, Bewilligungs- oder Mindestkapitalvorschriften einhalten zu müssen.
Mit Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes („FIDLEG“) und des Finanzinstitutsgesetzes („FINIG“) am 1.1.2020 ändert sich das nun für in der Schweiz operierende Trustees und entsprechende Dienstleister. In Anlehnung an das europäische Regulierungspaket MIFID II werden Finanzinstitute, und Trustees gelten neu als solche, Bewilligungspflichten unterstellt (FINIG) sowie Finanzdienstleistern konkrete Verhaltensvorschriften vorgegeben (FIDLEG). Das FIDLEG und das FINIG sollen zusammen die Stärkung des Kundenschutzes erreichen und den schweizerischen Finanzplatzes schützen.
Dieser Artikel dient einem ersten Überblick über die neuen Vorschriften für in der Schweiz aktive Trustees unter dem neuen Regulierungspaket FIDLEG/FINIG.